Bauvorhaben ziehen sich in der Regel über einen längeren Zeitraum und sind für den Bauherrn daher meist mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Die Arbeit setzt sich damit auseinander, unter welchen Voraussetzungen zwischen Bauherrn und Architekten von der Vereinbarung einer Kostendeckelung ausgegangen werden kann. Weiterhin wird untersucht, welchen Inhalt und welche Rechtsnatur diese Vereinbarung hat und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können.
Die Autorin
Marem-Lisa Athie hat in Düsseldorf und Kingston upon Hull, Großbritannien, Rechtswissenschaften studiert. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens arbeitete sie im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts und am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Busche in Düsseldorf, wo sie auch ihre Doktorarbeit schrieb. Sie hat am Landgericht Düsseldorf ihr Referendariat mit Stationen beim Bundeswirtschaftsministerium in Berlin und der Außenhandelskammer in Prag absolviert. Seit 2024 arbeitet sie als Rechtsanwältin im Bereich des Privaten Bau- und Architektenrechts in Düsseldorf.