Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Warenverkehrsfreiheit zählt neben der Dienstleistungsfreiheit, der Personenverkehrsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit zu den vier Grundfreiheiten der Europäischen Union und deren Binnenmarkt. Sie ist gesetzlich verankert in den Artikeln 28-44 des Vertrags über die Arbeitsweise in der Europäischen Union (AEUV).Der Binnenmarkt umfasst einen gemeinsamen Wirtschaftsraum aller Mitgliedsstaaten, der keine Binnengrenzen hat, sprich der den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital nach den entsprechenden Bestimmungen der Verträge gewährleisten soll. Zweck der Warenverkehrsfreiheit ist, durch die neuen Gesetze bestimmte Verhaltensweisen, die den Handel mit Waren aus anderen Mitgliedstaaten negativ beeinflussen, zu verhindern. Dazu gehören Zölle, allgemeine mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung. Grundlage dafür ist eine gemeinschaftliche Zollunion, die sich auf den kompletten Warenhandel bezieht.