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Die Vertretung der Aktiengesellschaft durch ihren Aufsichtsrat

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Die organschaftliche Vertretung der Aktiengesellschaft obliegt nach § 78 AktG grundsätzlich dem Vorstand. § 112 AktG bestimmt allerdings, dass die Gesellschaft Vorstandsmitgliedern gegenüber durch den Aufsichtsrat vertreten wird. Das Aktiengesetz reagiert damit auf die mit einem Insichgeschäft verbundene Interessenkollision durch die Verlagerung der Vertretungskompetenz auf ein nicht befangenes Organ. Das Institut der organschaftlichen Vertretung der AG durch den Aufsichtsrat erscheint weitgehend als erschlossen. Elena Luisa Wasserbäch stellt Überlegungen zur Vertretung gegenüber Dritten ins Zentrum ihrer Untersuchung: Neben Rechtsgeschäften gegenüber dem Vorstandsmitglied nahestehenden juristischen oder natürlichen Personen, Rechtsgeschäften zugunsten von Vorstandsmitgliedern und mehrseitigen Rechtsgeschäften unter Beteiligung von Vorstandsmitgliedern analysiert die Autorin auch Möglichkeiten der Inanspruchnahme des D&O-Versicherers und des Abschlussprüfers.<br /><br />Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München; seit 2016 Rechtsanwältin in Hamburg.

Informations bibliographiques

janvier 2020, 211 Pages, Allemand
MOHR SIEBECK
9783161588457

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