Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: Gut (13 Punkte), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Grundrechtsentwicklung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Seminararbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung der Wahlrechtsgleichheit und der damit verbundenen schrittweisen Verschärfung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dazu wird ältere Literatur ab Beginn der 1950er-Jahre gezielt heutiger Literatur gegenübergestellt. Auch auf die Interpretation der WRV wird eingegangen. Beim Wandel der Auslegungsmaßstäbe findet zudem eine Betrachtung des historischen Kontextes statt.Dank der Debatte um das Wahlgesetz der Ampel-Koalition hat die Wahlrechtsgleichheit an öffentlicher Aufmerksamkeit gewonnen. Die Arbeit möchte die Entwicklung dieses grundrechtsgleichen Rechts in der Bundesrepublik Deutschland genauer betrachten. Der Prozess der schrittweisen Verschärfung der Rechtsprechung soll anhand dessen exemplarisch deutlich gemacht werden. Ohne einen Überblick über die Ausgestaltung des Wahlrechts in Preußen, damit verbunden dem Kaiserreich und der WRV lässt sich die moderne Ausprägung der Wahlrechtsgleichheit kaum nachvollziehen. Deshalb erfolgt zu Beginn eine historische Einordnung unter Berücksichtigung der Leitentscheidung des Staatsgerichtshofs zum preußischen Wahlrecht. Anschließend soll der Beratungsgang im Parlamentarischen Rat zu Art. 38 GG unter Würdigung des Einflusses Hermann von Mangoldts auf den Wortlaut dargestellt werden. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Entwicklung in den 1950er-Jahren, sodass die Interpretation zu Beginn und zum Ende des Jahrzehnts herausgearbeitet und miteinander verglichen wird. Zuletzt stellt die Arbeit die Perspektive der 1950er-Jahre dem heutigen Verständnis der Wahlrechtsgleichheit gegenüber. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Frage nach der Zulässigkeit und Ausgestaltung von Sperrklauseln. Aktuell bedeutsame Themen wie der – in den 1950er-Jahren kaum beachtete und erst seit Ende der 1980er-Jahre näher problematisierte – Einfluss von Überhangmandaten auf das Wahlergebnis werden dabei bewusst nur am Rande erwähnt. Methodisch erfolgt eine Auswertung der älteren Kommentare von Mangoldts bzw. Kleins und der heutigen herrschenden Literatur. Dabei gilt besondere Aufmerksamkeit der Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BVerfG und einschlägiger Fachliteratur. Die Analyse der frühen Interpretation der Wahlrechtsgleichheit erfolgt unter Berücksichtigung der Verhältnisse in den 1950er-Jahren und dem persönlichen Lebensweg der Kommentarbearbeiter.