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Die Verpflichtung zu Blauhelm-Missionen

Die Verpflichtung zu Blauhelm-Missionen

Besitzt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Anspruch auf Militärbeistand?

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Überall auf der Welt brennt es: Grenzkonflikte zwischen Staaten, Bürgerkriege um Land, Ressourcen oder die Staatsmacht, separatistische Bestrebungen oder internationaler Terrorismus verlangen immer wieder ein schnelles Eingreifen der Weltgemeinschaft. Doch der UN-Sicherheitsrat in New York führt oft genug ein stumpfes Schwert: Gerade ökonomisch potente und demokratisch gefestigte Staaten wie Deutschland, Japan oder die Schweiz entziehen sich reserviert dem Wunsch nach bewaffneten Blauhelm-Truppen. Der Jurist und Diplomat Günther Dahlhoff ist der Ansicht, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Staaten zur Bereitstellung von Truppen für friedenserhaltende Missionen nach Artikel 43 der UN-Charta verpflichten kann. In einer historischen Herleitung begründet er seine These ausführlich und schildert die Rechtspraxis in der Geschichte der Vereinten Nationen. 'Drückeberger' wie Deutschland sollten ihre Haltung überprüfen.

Informations bibliographiques

mai 2012, 442 pages, Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum-Verlag, Allemand
TECTUM WISSENSCHAFTSVERLAG
9783828855595

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