Das Thema der verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen des Grundgesetzes und ihres Verhältnisses zueinander ist ein ebenso grundlegendes wie ein in jüngerer Zeit vernachlässigtes Thema der deutschen Staatsrechtslehre. Dabei reicht die Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen bis in die Weimarer Zeit zurück. Diese hat das BVerfG unter dem Grundgesetz in jahrzehntelanger Rechtsprechung dogmatisch ausgeformt. Nicht erschöpfend ergründet worden ist aber bislang, in welchem Verhältnis diese verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen (konkret: Menschenwürdegarantie sowie Demokratie-, Rechtsstaats-, Bundesstaats-, Republik- und Sozialstaatsprinzip) genauer zueinander stehen. Thossaporn Saensawatt schließt diese Lücke, indem er systematisch jede Grundentscheidung anhand zuvor entwickelter Kriterien zu jeder anderen in Beziehung setzt und daraus wiederum Ableitungen für das Verhältnis der grundgesetzlichen Konkretisierungen jener Grundentscheidungen zueinander vornimmt.<br /><br />Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Thammasat University (Bangkok, Thailand); 2010 Bachelor of Laws; Wissenschaftlicher Assistent am German-Southeast Asian Center of Excellence for Public Policy and Good Governance (CPG); Rechtsberater mit dem Schwerpunkt öffentliches Recht, insbesondere thailändisches Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht; 2012 Master of Laws (Universität Passau); 2014-18 Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und Doktorand an der Juristischen Fakultät, Universität Passau; seit 2021 Dozent an der Juristischen Fakultät, Chiang Mai University (Chiang Mai, Thailand).