Die Arbeit nimmt den verfassungsgerichtlichen Kontrollmechanismus der Identitätskontrolle unter besonderer Beachtung des Spannungsverhältnisses zwischen der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls und potenziell entgegenstehender strafverfassungsrechtlicher Grundsätze in den Blick. Parallel dazu wird untersucht, ob nicht bereits mittels direkter Anwendung der Unionsgrundrechte durch das BVerfG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde ein Ansatz besteht, um eine Aktivierung der Identitätskontrolle und damit einen Verstoß gegen das Unionsrecht zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund wird ein Lösungsvorschlag für die zukünftige Handhabung der Identitätskontrolle entwickelt.