Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesverfassungsgericht hat sich in zwei Grundsatzurteilen mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe auseinandergesetzt. Auch die höchstgerichtliche Sozialrechtsprechung war in jüngster Zeit mit der verfassungskonformen Auslegung der Regelungen des RBEG befasst. Zuletzt hat das Bundessozialgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde, mit welcher der Antragsteller die Frage der uneingeschränkten Bejahung der Verfassungskonformität der gesetzlichen Vorschriften zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung infrage stellte, als unzulässig verworfen. Das Ziel dieser Arbeit wird es sein, festzustellen, inwieweit der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den genannten Grundsatzurteilen zur Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt hat und ob hier noch weiterer Nachbesserungsbedarf besteht.Als Konsequenz dieser Betrachtung soll beurteilt werden, ob die derzeitige Berechnung des Regelbedarfs einer weiteren verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde. Darüber hinaus soll auch die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 3 im Zusammenhang mit dem Benachteiligungsverbot von Behinderten in Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG und dem Diskriminierungsverbot aufgrund von Behinderung in Art. 5 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention untersucht werden, da dieses ebenfalls für die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Regelbedarfen von Bedeutung ist. Dabei geht die Arbeit der Fragestellung nach, ob allein durch die Höhe und Ausgestaltung der Regelbedarfe nach dem SGB II und dem SGB XII das Grundrecht auf Existenzminimum gewährleistet werden kann und ob es nicht vielmehr einer Änderung des Konzepts der sozialen Sicherung bei Arbeitslosigkeit bedarf.Auf dieser Grundlage widmet sich der Hauptteil dieser Arbeit schwerpunktmäßig der verfassungsmäßigen Beurteilung der Regelbedarfe. Hierzu werden die richtungsweisenden Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 und vom 23.07.2014 eingehend untersucht, unter Hinzuziehung der juristischen Literatur analysiert und kritisch bewertet. Sodann wird auf maßgebliche Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit (Bundessozialgericht und einige Landessozialgerichte) näher eingegangen, die sich ebenfalls mit der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze auseinandersetzen. Daran schließt sich eine eigene Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des derzeitigen Regelbedarfs sowie der derzeitigen Regelbedarfsstufe 3 an.