Im Wettbewerb um die vorherrschende Gesellschaftsform im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschrankt) kurz "e;UG"e; geschaffen. Ausgehend von einem historischen Uberblick uber die untersuchten Gesellschaften und die europaische Rechtsentwicklung wird gefragt, ob es dem deutschen Gesetzgeber mit der UG gelingen kann, sich der Zunahme auslandischer Scheingesellschaften und der drohenden europaischen Konkurrenz in der Form der Societas Privata Europaea (SPE) zu erwehren. Gegenstand der vorliegenden Erorterungen ist deshalb insbesondere die Frage, wie die UG von anderen Gesellschaften mit Haftungsbeschrankung, wie der SPE, der Aktiengesellschaft, der Private Limited Company by Shares (Ltd.) oder der Societas Europaea (SE), abzugrenzen ist. Im Fokus stehen hierbei die Grundung der Gesellschaften, deren Auflosung oder Umwandlung sowie die Darstellung ihrer Rechtsbeziehungen im Innen- und Auenverhaltnis. Dabei wird eine mogliche Haftung der Beteiligten ebenso erortert, wie der Erwerb von Anteilen an den Gesellschaften durch Dritte, die Gesellschafter und die Gesellschaften selbst. Zudem wird auf Fragen des Satzungsrechts, der Organisations- und Finanzverfassung, wie etwa die Thesaurierungsverpflichtung der UG, eingegangen. Gleichsam werden die durch die Gesellschaftsform unterschiedlichen Moglichkeiten der Kapitalakquise dargestellt. Abschlieend erfolgt eine Bewertung der Ergebnisse aus der Sicht eines Grunders, der eine Entscheidung bezuglich der Rechtsform zu treffen hat.