Inhaltsangabe:Einleitung:In der vorliegenden Diplomarbeit wird auf die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zum Strafrecht und der vorsätzlichen Hinterziehung mit der Möglichkeit der echten Selbstanzeige eingegangen. Das geschützte Rechtsgut wird behandelt. Die Stellung des Steuerberaters wird untersucht. Der äußere objektive Tatbestand wird angesprochen und gefragt, wann Steuern verkürzt sind. Es wird auf den möglichen Täterkreis eingegangen. Der Begriff der Leichtfertigkeit und die damit zusammenhängende Sorgfaltspflicht wird ausführlich behandelt. Es wird kurz auf Konkurrenzfragen, die Geldbuße und die Verjährung eingegangen.Bei der Selbstanzeige wird besprochen, was eine Teilselbstanzeige im Gegensatz zu einer Selbstanzeige in Stufen ist, wer eine Selbstanzeige erstatten kann und wo. Ebenso wird darauf eingegangen, welche Form und Arten der Berichtigung es gibt und was unter einem wesentlichen Beitrag verstanden wird. Daran anknüpfend werden die nicht ausreichenden Handlungen genannt. Auch der Ausschlussgrund ist bearbeitet worden. Ebenso wie auch auf die fristgerechte Nachzahlung eingegangen wird. Zum Schluss wird noch ein Vergleich mit der Fremdanzeige und der Berichtigung nach § 153 AO gemacht.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:InhaltsverzeichnisIAbkürzungsverzeichnisVA.Einleitung1I.Vermischung mit Strafrecht1II.Definitionen2III.Anwendung anderer Gesetze2IV.Geltungsbereiche3V.Entsprechende Grundsatzanwendungen3VI.Ahndung4VII.Nebenfolge5VIII.Geschütztes Rechtsgut6IX.Versuch9X.Rechtfertigungsgründe9XI.Sonderstellung des Steuerberaters10XII.Selbstanzeige111.Sinn und Zweck112.Pflicht und Motiv123.Bußgeldbefreiungsgrund134.Auffangtatbestand14XIII.Anwendung im Zusammenhang mit anderen Staaten15B.Äußerer objektiver Tatbestand16I.Tatbestandsmerkmale16II.Grundtatbestände17III.Begehungsformen18IV.Finanzbehörden oder andere Behörden19V.Steuerlich erhebliche Tatsachen20VI.Angaben machen22VII.Abweichende Rechtsauffassung25VIII.Steuern verkürzen30IX.Vollendung Veranlagungssteuern33X.Vollendung Fälligkeitssteuern37XI.Nicht gerechtfertigter Steuervorteil40XII.Keine Verkürzungen42XIII.Kompensationsverbot45C.Täterkreis46I.Steuerpflichtiger gem. § 33 I AO46II.Personen, die bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen handeln47III.Garant59IV.§ 14 OWiG Beteiligung65V.§ 9 OWiG Handeln für einen anderen68VI.Keine Täter70D.Innerer subjektiver Tatbestand - […]