Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Patronatserklärungen haben sich in der Praxis – in Konkurrenz vor allem zur Bürgschaft i. S. d. § 765 BGB und zur Garantie – wegen verschiedener, früherer bilanz- und steuerrechtlicher Vorteile herausgebildet. Sowohl im nationalen als auch im internationalen Kreditgeschäft stellt es ein geschätztes Instrument dar, um die Kreditwürdigkeit des Protegés zu erhalten oder zu erhöhen, ohne unmittelbar eine Leistung an deren Gläubiger zum Zwecke der Kreditsicherung zu versprechen. Dabei handelt es sich sowohl um Erklärungen, die weder eine schuldrechtliche noch eine konkrete Verpflichtung enthalten als auch Erklärungen, die einem Garantieversprechen gleichkommen. Die Patronatserklärung genießt als atypische Personalsicherheit vielfach ein höheres Ansehen als die Sicherungsmittel Bürgschaft und Garantie, falls es nicht nur einzelne Gläubiger begünstigen, sondern generell die Bonität des Protegés verbessern soll; auch Gläubiger, die keine Ansprüche aus einer Patronatserklärung haben, können davon profitieren. Als Grund für das hohe Ansehen wird vor allem die Flexibilität genannt, die solche Erklärungen – im Verhältnis insbesondere zu Bürgschaften und Garantien – dem Patron, bei der Erfüllung der von ihm übernommenen Ausstattungsverpflichtung, hergeben.