<p>Die Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga unterhalten ihre Profiabteilungen überwiegend in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft. Zahlreiche Vereine wie der 1. FSV Mainz 05 e.V. und der FC Schalke 04 e.V. betreiben die Profiabteilung aber nach wie vor im nichtwirtschaftlichen Verein i.S.d. § 21 BGB. Dieses Vorgehen wird aus vereinsrechtlicher Sicht seit Jahrzehnten überwiegend als rechtswidrig kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob das Unterhalten der Profiabteilung im nichtwirtschaftlichen seit den Kita-Beschlüssen des BGH und dem damit einhergehenden Paradigmenwechsel für die Vereinsklassenabgrenzung vereinsrechtlich zulässig ist.</p>