Unter welchen Voraussetzungen liegt eine 'Nutzung des Werks' vor? Markus Wypchol leitet aus dem urheberrechtlichen Werkbegriff die Kommunikationsfunktion des Werks her und überträgt sie auf die Nutzungsebene im Sinne einer Soll-Funktion. Die (einschränkende) Auslegung der Verwertungsrechte anhand dieser kommunikativen Soll-Funktion sorgt für eine universelle, am Schutzgegenstand ausgerichtete Mindestschwelle der Werknutzung, die schon auf Verwertungsrechtsebene bestimmte Handlungen herausfiltert. Der verfolgte Ansatz ist zugleich ein Beitrag zur Entschärfung des im europäischen und deutschen Urheberrecht herrschenden Ungleichgewichts zwischen generalklauselartigen Verwertungsrechten und einem unflexiblen, abschließenden Schrankenkatalog.<br /><br />Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften in München; 2017 Erstes Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; Promotionsstipendiat am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb; 2021 Promotion; Rechtsreferendar am OLG München.