Das Völkerrechtsdenken im Kaiserreich stand in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vor der Frage, wie es ein positives Völkerrecht mit dem staatlichen Recht koordinieren sollte. Es ging dabei gedanklich von der Selbstverpflichtungstheorie aus. Die Weiterführung führte über die Frage der Bindung an die Selbstverpflichtung jedoch wieder zurück zum Begriff staatlicher Souveränität. Sie mündete in eine gedankliche Sackgasse, in ein Völkerrechts-Souveränitäts-Paradoxon. Eine Auffassung setzte sich als herrschend durch, welche im Ergebnis einen Monismus mit Primat staatlichen Rechts propagierte. Diese Auffassung typisiert die Verspätung eines deutschen Völkerrechtsdenkens im Kaiserreich als deutschen Sonderweg und das damit verbundene Denken vom Staat her, in dem die Staatsrechtswissenschaft Deutungshoheit beanspruchte. Die Bonner Schule um Philipp Zorn verteidigte mit den Lehren vom Monismus mit Primat staatlichen Rechts eine wissenschaftliche Wahrheit entgegen der völkerrechtlichen Praxis.