<P>Der Autor analysiert interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und dem Rat in ihrem historischen Kontext und ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung. Im ersten Teil: die zulässige und rechtlich bindende Handlungsform der Interorgankooperation. Im zweiten Teil: die verfassungsrechtliche Zuordnung. Mit Neubestimmung des Interorganverhältnisses, zur Weiterentwicklung der herkömmlichen Gewaltenteilungslehre. </P>