Diplomarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Sonderlinge, Blöd- und Wahnsinnige, Geisteskranke und Geistesschwache, geistig behinderte oder psychisch beeinträchtige Personen – genauso wie sich die Bezeichnung für schutzberechtigte Personen änderte, erlebte auch das Erwachsenenschutzrecht zahlreiche Reformen und Umgestaltungen. Diese Diplomseminararbeit konzentriert sich auf die Entstehungsgeschichte sowie die Vorgänger der Vorsorgevollmacht und überdies ihre Entwicklung bis zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz.Bereits 1811, zum Zeitpunkt der Kundmachung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ABGB, machte sich der Gesetzgeber darüber Gedanken, wie in ihrer Geschäftsfähigkeit beeinträchtigte Personen am täglichen Rechtsverkehr trotz krankheitsbedingter Einschränkungen teilnehmen können. Warum diese Problematik in der Gegenwart und insbesondere in der nahen Zukunft eine große Rolle spielen wird, lässt sich mithilfe des jetzigen und künftigen medizinischen Fortschrittes und des zunehmenden, durchschnittlichen Lebensalters der Bevölkerung erklären. Um dies statistisch zu betrachten, zeigt eine Untersuchung basierend auf einer Auswertung des Institutes für Rechts- und Kriminalsoziologie, dass sich die Anzahl von Sachwalterschaften von Beginn der 1990er Jahre bis zum Anfang des 21. Jahrhunderts versiebenfacht hatte. Ebenso berichtet eine Studie des Bundesministeriums für Justiz, dass sich die Menge von Sachwalterschaften von 2003 – mit österreichweit 30.000 Sachwalterschaften – bis 2015 auf über 60.000 Sachwalterschaften verdoppelt hatte.