Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Körperschaftssteuerseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich mit den Brennpunkten der ertragsteuerrechtlichen Organschaft. Die ertragsteuerrechtliche Organschaft ist in den §§ 14 - 20 KStG geregelt. Ausgangspunkt der Organschaft sind zwei zivilrechtlich getrennte Unternehmen, der Organträger und die Organgesellschaft. Die Organschaft ermöglicht eine Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft an den Organträger mit der Folge, dass sowohl das Einkommen des Organträgers als auch das zugerechnete Einkommen der Organgesellschaft bei dem Organträger im Organkreis besteuert wird. Dies stellt eine Abweichung von dem im Steuerrecht geltenden Steuersubjektsprinzip dar. Grundsätzlich ist das Besteuerungssubjekt nicht der Konzern, sondern der individuelle Rechtsträger. Außerdem aufgrund des Trennungsprinzips zwischen der Kapitalgesellschaft und dem Gesellschafter keine Verrechnung von Gewinnen oder Verlusten. Das Bedürfnis der Besteuerung im Organkreis ergibt sich aus der engen wirtschaftlichen Verflechtung von Gesellschaften innerhalb eines Konzerns. Wirtschaftlich gesehen stellen die zivilrechtlich selbständigen Rechtsträger eine Einheit dar. Sinn und Zweck der Organschaft ist es, das Spannungsverhältnis zwischen der wirtschaftlichen Realität und der zivilrechtlichen Individualität des Rechtsträgers durch die Besteuerung im Organkreis zu lösen.