Diese Arbeit wurde im Rahmen des EUCOR-Masterstudiengangs der Universitaten Freiburg, Basel und Strasbourg von der Universitat Basel im Jahr 2010 als Masterarbeit angenommen. Der Autor beschaftigt sich mit den nicht-akzessorischen Grundpfandrechten im deutschen und schweizerischen Recht und stellt diese rechtsvergleichend dar. Anlasslich von Reformen in beiden Rechtsordnungen werden Vor- und Nachteile beider Systeme herausgearbeitet und abschlieend Anregungen und Verbesserungsvorschlage aufgezeigt.