Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 12,0, Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein (Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleitung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bürgschaftsverpflichtung charakterisiert sich dadurch, dass der Bürge sich per Vertrag gegenüber dem Gläubiger (also der Bank) verpflichtet, für eine Schuld eines Dritten (also des Kreditnehmers) einzustehen (§765 Abs. 1 BGB).Der Zweck dieser Vereinbarung ist die Sicherung des Gläubigers bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Schuldners. Die Arbeit gibt einen Überblick über Bürgschaftsarten, das Wesen der Bürgschaft, ihre Verwertung und Probleme in der Bankpraxis.