Inhaltsangabe:Problemstellung:Im Rahmen der Kaufpreisallokation bereitet die Bilanzierung und die Bewertung von erworbenen immateriellen Vermögenswerten die größten Schwierigkeiten. Doch gerade immaterielle Vermögenswerte haben sich in den letzten Jahren zu den wichtigsten Bestimmungsfaktoren des Unternehmenserfolgs entwickelt, da sich die Industriegesellschaft zu einer Dienstleistungs-, Hochtechnologie- und Wissensgesellschaft wandelt. Demzufolge wird der Wert eines Unternehmens heutzutage vorwiegend von immateriellen Werten, wie Markennamen, Image des Unternehmens, dem Wissen der Mitarbeiter, der besonderen Organisation, den Abläufen und Vernetzungen auf dem Beschaffungs- und Absatzmarkt, geprägt. Als entscheidende Werttreiber vieler Unternehmen zeichnen sich die immateriellen Vermögenswerte aus, die jedoch in der Literatur oft als die ?ewigen Sorgenkinder? der Bilanzierung bezeichnet werden. Für Unternehmenszusammenschlüsse werden häufig Kaufpreise bezahlt, die das bilanzierte Eigenkapital des erworbenen Unternehmens um ein Mehrfaches übersteigen. Diese Differenz beruht aus den nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Vermögenswerten des erworbenen Unternehmens. Dies belegt die Übernahme des Mobilfunkanbieters VoiceStream Wireless Corp. durch die deutsche Telekom AG im Jahr 2000 eindrucksvoll. Der von der deutschen Telekom AG bezahlte Kaufpreis betrug ca. 50,6 Mrd. US$, bei einem bilanzierten Eigenkapital der VoiceStream Wireless Corp. von ca. 8 Mrd. US$. Hauptgrund für den weit über dem bilanzierten Eigenkapital liegenden Kaufpreis der VoiceStream Wireless Corp., waren die aktuellen und potenziellen Kundenbeziehungen der VoiceStream Wireless Corp.In der Vergangenheit wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation ansatzpflichtige immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 (1998) nicht separat aktiviert, sondern sind im Wertekonglomerat Geschäfts- oder Firmenwert eingeflossen. Begründung war die mangelnde Konkretisierung der Kriterien zur Identifizierung immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 (1998). Dies wurde seitens des IASB in IFRS 3.BC89 stark kritisiert. Aus diesem Grund hat das IASB die Definitionskriterien der Identifizierbarkeit konkretisiert und das bisherige Ansatzkriterium der Wahrscheinlichkeit eines künftigen Nutzenzuflusses für erworbene immaterielle Vermögenswerte geändert. Hintergrund war, dass die Abschreibungsdauer von immateriellen Vermögenswerten kürzer war, als die Abschreibungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts von […]