Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 10, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Veranstaltung: Seminar zur Unternehmensteuerreform, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 durch den
Bundestag am 25.05.2007 und der Zustimmung des Bundesrates am 06.07.2007
wurde eine der größten Reformen der letzten Jahre auf dem Gebiet der
Unternehmenssteuer auf den Weg gebracht.
Ziel der Unternehmenssteuerreform ist es, durch Senkung des Steuerniveaus bei
Kapitalgesellschaften und Absenkung der Steuerbelastung bei Einzelunternehmen
und Personengesellschaften, sowie Umgestaltung von Abschreibungsmodalitäten
die steuerliche Belastung von Unternehmen in Deutschland zu verringern, damit
die Abwanderung inländischer Unternehmen ins Ausland aufzuhalten und
ausländische Unternehmen dadurch zur Niederlassung im Inland zu bewegen.
Damit soll zukünftig ein dauerhaft stetiges Wirtschaftswachstum in Deutschland
erreicht werden.
Für den Staat ergeben sich allerdings durch diese oben genannten Maßnahmen,
die die Unternehmen steuerlich entlastenden, Mindereinnahmen. Diese
Mindereinnahmen müssen an anderer Stelle gegenfinanziert werden. So werden z.B. Abschreibungsarten abgeschafft, der
Schuldzinsenabzug eingeschränkt oder die Gewerbesteuer nicht mehr als
Betriebausgabe zugelassen.
Die bisher genannten Gegenfinanzierungsmaßnahmen betreffen allerdings nur den
unternehmerischen Bereich. Aber auch Privatpersonen können durch die
Unternehmensteuerreform 2008 betroffen sein. So wird zum Beispiel durch das
Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ab 01.01.2009 eine Abgeltungssteuer
i.H.v. 25 % auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne bei
Wertpapiergeschäften eingeführt und das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden
und Aktiengewinne, sowie die Spekulationsfrist bei Veräußerungsgeschäften
abgeschafft.
Insbesondere mit den letztgenannten Gegenfinanzierungsmaßnahmen, die zum
Großteil auch einschneidende Wirkung für Privatpersonen und Privatanleger
haben, soll sich diese Seminararbeit befassen. Die Seminararbeit gibt im zweiten
Teil einen Überblick über die Änderungen bei der Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen. Die geänderten Regelungen werden anschließend anhand von Fallbeispielen mit der bisher gültigen Regelung verglichen, wobei dadurch
auch die Gewinnermittlung und anschließende Besteuerung der jeweiligen
Veräußerungsgewinne erläutert und verglichen werden. Im dritten Teil der
Seminararbeit erfolgen Fazit und die Würdigung des Verfassers zur Reform der
Besteuerung der Veräußerungsgewinne im Rahmen der Unternehmensteuerreform
2008.