Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 2,3, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Persönlichkeitsrecht ist in Deutschland als solches nicht geregelt. Im Laufe der Zeit wurde es jedoch durch die Rechtsprechung aus Art. 1 I GG i.V.m. Art. 2 I GG abgeleitet und weiterentwickelt. Persönlichkeitsrechte sollen dem Schutze der jeweiligen Interessen des Einzelnen dienen. Diese lassen sich in allgemeine und besondere Persönlichkeitsrechte unterscheiden. Letztere sind das Thema dieser Seminararbeit.Ziel der Seminararbeit ist es, die besonderen Persönlichkeitsrechte im Zivilrecht zu identifizieren, ihre Bedeutung und ihren Rechtscharakter heraus zu arbeiten sowie ihre Anwendungsbereiche und Rechtsfolgen aufzuzeigen.Zu Beginn werden die Persönlichkeitsrechte kurz vorgestellt und eine Abgrenzung zwischen dem allgemeinen und den besonderen Persönlichkeitsrechten vollzogen.Zu den besonderen Persönlichkeitsrechten zählen das Urheberpersön-lichkeitsrecht, der Schutz vor unerlaubter Datenerhebung, der Namensschutz sowie das Recht am eigenen Bild.Im Hauptteil der Arbeit werden die besonderen Persönlichkeitsrechte einzeln vorgestellt, wobei der besondere Fokus auf dem Recht am eigenen Bild einerseits und dem Schutz des Namens andererseits liegen wird.Diese beiden besonderen Persönlichkeitsrechte werden ausführlich dargestellt; es werden Inhalt, Rechtsnatur und Schranken aufgezeigt.Anschließend wird ein Überblick über die Ansprüche, die aus einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte entstehen können, gegeben.Zum Abschluss der Seminararbeit werden die herausgearbeiteten Ergebnisse nochmals in einer Schlussbetrachtung aufgegriffen und zusammengefasst.