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Die Behandlung von Leasing nach IFRS unter besonderer Berücksichtigung von Mobilien

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Inhaltsangabe:Einleitung:Zu den primären Zielen eines Unternehmens zählt gerade in der Zeit einer anhaltenden Finanzmarktkrise die Wahrung einer ständigen Liquidität. Der steigende Konkurrenzdruck auf den Absatzmärkten auch in Zusammenhang mit einem zunehmenden Einfluss internationaler Anbieter führt jedoch dazu, dass die Unternehmen stets mit Maschinen produzieren müssen, welche den hohen Anforderungen mit entsprechenden Kapazitäten standhalten können. Ist dies nicht mehr gewährleistet, so müssen die Entscheidungsträger eine Anschaffung neuer Produktionsanlagen planen. Eine solche Investition ist dann i. d. R. mit einer enormen Kapitalbelastung verbunden und führt zu einem Zielkonflikt gegenüber der eingangs erwähnten und anzustrebenden Liquiditätssituation. Aufgrund dessen bedarf es einer Finanzierungsmöglichkeit, die genau diese Diskrepanz minimiert. Eine in letzter Zeit sehr gern gewählte Option stellt in diesem Zusammenhang das Leasing dar. ?Das Leasing wird unter den Finanzierungssurrogaten erfasst, für die kennzeichnend ist, dass sie die Liquiditätssituation der Unternehmung ohne Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital verbessern.? Innerhalb dieser Vereinbarung wird einem Unternehmen als Leasingnehmer gegen Entgelt ein temporäres Nutzungsrecht an einem vertraglich fixierten Investitionsgut durch einen Leasinggeber gewährt. Legt man hierbei die Übersetzung des aus dem Englischen stammenden Begriffs ?lease? zugrunde, so könnte schnell auf einen Pacht- oder Mietvertrag geschlossen werden. Dies trifft den tatsächlichen ökonomischen Sachverhalt jedoch nur unzureichend: Es liegt zwar eine gewisse Ähnlichkeit zum klassischen Pacht- oder Mietvertrag vor, da die Basis des Leasings im Allgemeinen ihren Ursprung im Mietvertragsrecht i. S. d. §§ 535 BGB ff. hat. Jedoch existieren beim Leasing umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten, welche neben einem klassischen Mietvertrag ebenso zum Charakter eines Ratenkaufvertrags führen können. Grundsätzlich ist beim Leasing zu bemerken, dass eine Trennung von Eigentum und Nutzung vorgenommen wird. Hieraus resultiert, dass der Leasinggeber i. S. d. §§ 903 ff. BGB rechtlicher Eigentümer des Leasingobjektes bleibt, der Leasingnehmer dieses als Besitzer i. S. d. §§ 854 ff. BGB umfassend wirtschaftlich nutzen kann und somit die einem Pächter ähnelnde Position i. S. d. §§ 581 ff. BGB einnimmt. Dabei kommt es nicht selten vor, dass für den Leasingnehmer nach Ablauf des Leasingvertrages die Möglichkeit des Kaufs oder […]

Informations bibliographiques

septembre 2010, 70 Pages, Allemand
DIPLOM.DE
9783842803909

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