Diplomarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, in welchem Maße europäische Personengesellschaften von der Niederlassungsfreiheit profitieren und ihre Mobilität im Binnenmarkt entfalten können, ist heutzutage nicht abschließend geklärt und wird von den meisten Autoren gänzlich übergangen bzw. äußerst oberflächlich behandelt.In den letzten beiden Jahrzehnten hat sich zwar die europäische Rechtsprechung in Bezug auf die grenzüberschreitende Betätigung von Kapitalgesellschaften erheblich gewandelt. Es wurde versucht, Hindernisse bei der grenzüberschreitenden unternehmerischen Betätigung so weit wie möglich abzubauen. Personengesellschaften sind bei der relevanten Rechtsprechung weitestgehend im Schatten geblieben, sodass sich keine einheitliche Meinung darüber bilden konnte, ob und inwieweit die für die Kapitalgesellschaften entwickelten Grundsätze auf Personengesellschaften übertragbar sind. Ferner blieb es bislang ungelöst, ob die Mobilität von Personengesellschaften aufgrund ihres Wesens zusätzliche Einschränkungen erfahren bzw. gerade weiter reichen sollte, als die von Kapitalgesellschaften. Mit der fortschreitenden europäischen Integration besteht indes zumindest seitens der mittelständischen Unternehmer, welche oftmals die Rechtsform einer Personengesellschaft wählen, das Bedürfnis, die Barrieren für die grenzüberschreitende Gründung, Sitzverlegung sowie anderweitige Betätigung von Personengesellschaften zu identifizieren und zu beseitigen. Die vorliegende Arbeit setzt sich aus den genannten Gründen zum Ziel, der Frage nachzugehen, welche Rolle der Niederlassungsfreiheit als einer der bedeutendsten europäischen Grundfreiheiten im Bereich des Personengesellschaftsrechts zukommt.