<p>Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH zur hinkenden gleichgeschlechtlichen Ehe (Coman) und Elternschaft (Pancharevo, Rzecznik Praw Obywatelskich) untersucht die Autorin, ob und in welchem Umfang sich aus Art. 21 Abs. 1 AEUV eine mitgliedstaatliche Anerkennungspflicht für nicht-traditionelle Status ergibt. Beispielhaft werden hierfür die gleichgeschlechtliche Ehe, weitere nicht-binäre Geschlechtsoptionen und die Ehe von nicht-binären Personen betrachtet. Bevor diese konkreten Status näher analysiert werden, wird der Status quo der unionsrechtlichen Anerkennungspflicht in Bezug auf Namen herausgearbeitet, um die Urteile Coman und Pancharevo in Kontext zu setzen.</p>