Ulrike Graf untersucht das deutsche internationale Insolvenzrecht, das unter dem Eindruck der letzten 20 Jahre steht, in denen Rechtsprechung und Gesetzgebung Ansätze entwickelten, wie ausländischen Insolvenzentscheidungen im Inland zur Geltung verholfen werden kann. Obwohl es in der Insolvenzordnung seit März 2003 eine ausführliche Regelung von Teilbereichen des deutschen internationalen Insolvenzrechts gibt und auf europäischer Ebene die Verordnung des Rates über Insolvenzverfahren in Kraft getreten ist, ist es notwendig, Voraussetzungen und Wirkungen der Anerkennung ausländischer Insolvenzentscheidungen selbst zu bestimmen. Nach einer Bestandsaufnahme des geltenden Rechts und einer Standortbestimmung des deutschen internationalen Insolvenzrechts im Rechtsvergleich und im Rahmen der Europäischen Union klärt die Autorin die Grundlagen der Anerkennung ausländischer Insolvenzentscheidungen. Dabei befaßt sie sich mit den von der gesetzlichen Neuregelung offengelassenen Fragen und der Einordnung der anerkennungsrechtlichen Grundnorm - nämlich des neuen § 343 Abs.1 InsO - in das bestehende internationale Privat- und Verfahrensrecht. Ziel ist es, die anerkennungsfähigen Inlandswirkungen einer ausländischen Insolvenzentscheidung nach autonomem deutschen internationalen Insolvenzrecht zu bestimmen und von den durch kollisionsrechtliche Anknüpfung einer sachnahen Rechtsordnung zuzuweisenden Fragen zu unterscheiden.<br /><br />Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Paris; 2003 Promotion; Richterin am Landgericht Mannheim.