Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 16 Punkte, Universität Passau, Veranstaltung: Schwerpunktseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 können die Bundesländer eigene Strafvollzugsgesetze erlassen. Es lassen sich jedoch wenig stichhaltige Argumente für eine Länderkompetenz ins Feld führen Wie also kam es zu dieser Kompetenzverlagerung?. Gibt es sachliche Argumente die diese Zuständigkeitsverlagerung stützen?
Auf der Grundlage der neuen Kompetenz haben jetzt die ersten Bundesländer (Bayern, Niedersachsen und Hamburg) eigene Strafvollzugsgesetze erlassen.
Das vorliegende Werk widmet sich in seinem Hauptteil zwei der neuen Gesetze (BayStVollzG und NJVollzG) und untersucht, wie diese den Strafvollzug auf Landesebene ausgestalten und welche Unterschiede, formell, wie auch in materieller Hinsicht, sich zur vorherigen Bundesgesetzeslage (StVollzG) ergeben.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Konsequenzen für den einzelnen Gefangenen, die Vollzugspraxis sowie die Gerichte aufgrund der neugefassten Vorschriften gelegt.