Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes sieht die wesensmäßige Anwendung von Grundrechten für inländische juristische Personen vor. Doch wie wirkt sich dies für ausländische juristische Personen insbesondere im Kontext einer Überlagerung der Rechtsordnungen von deutschem Verfassungsrecht, Europarecht und Völkerrecht aus? Im Rahmen dieser Untersuchung werden die Grundrechte des Grundgesetzes, die Grundfreiheiten und Grundrechte des Unionsrechts sowie die Rechte der EMRK und die Rechte aus internationalen Investitionsschutzabkommen gegenübergestellt. Dabei werden Gemeinsamkeiten, Unterschiede und vor allem Wechselwirkungen der verschiedenen Rechtsordnungen auch im Lichte aktueller Entwicklungen wie dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs herausgearbeitet.