Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2,3, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Personalmanagement, Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mitbestimmung stößt beim Arbeitgeber nicht immer auf freudige Zustimmung, nichtsdestotrotz ist sie ein Teil des deutschen Arbeitsrechtssystems. Sie ist gesetzlich festgelegt und verpflichtend, egal ob in Form einer Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, einem Betriebsrat für die örtliche Belegschaft oder einem Gesamt- oder sogar Konzernbetriebsrat für betriebs- und unternehmensübergreifende Interessenvertretung.Ziel dieser Arbeit soll es sein einen Überblick über die drei Gremien, den örtlichen oder lokalen Betriebsrat (kurz: BR), den Gesamtbetriebsrat (kurz: GBR) und den Konzernbetriebsrat (kurz: KBR) zu geben und sie voneinander abzugrenzen. Neben den Rechten und Pflichten dieser betrieblichen Einrichtungen, stehen auch Wahl, allgemeine Voraussetzungen und die Abgrenzung untereinander im Fokus.