<p>Sogenannten Kronzeugenregelungen wird in Wissenschaft und Praxis seit jeher mit Skepsis begegnet. Auch die seit 2009 existierende große Kronzeugenregelung des § 46b StGB fand daher bislang nur wenig Beachtung. Jüngste Entwicklungen wirtschaftsstrafrechtlicher Großverfahren – insbesondere der Cum/Ex Prozesse – gaben jedoch Anlass zur Untersuchung, ob sich § 46b StGB künftig als effektives Instrument zur Aufklärung von komplexen Wirtschaftsstraftaten erweisen kann. Nach Betrachtung der hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen spricht sich der Autor für eine Anpassung der Vorschrift aus, um diese auch für künftige Entwicklungen – vor allem im Bereich des Hinweisgeberschutzes und der Verbandssanktionen – auf den neuesten Stand zu bringen.</p>