<p>Der immaterielle Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist der entscheidende Hebel zur privatrechtlichen Durchsetzung des Datenschutzrechts. Wann ein immaterieller Schaden dem Grunde nach vorliegt und in welcher Höhe der Schädiger Schadensersatz zu leisten hat, ist nach wie vor höchst umstritten. Zur Beantwortung dieser Frage legt die Autorin den „immateriellen Schaden" anhand der Auslegungsmethoden des Unionsrechts aus. Darüber hinaus untersucht Sie in der Arbeit, wie der Schadensersatzanspruch kollektiv durchgesetzt werden kann. Zudem bewertet die Autorin rechtspolitisch, ob sich der Schadensersatzanspruch in das Gesamtkonzept der Europäischen Union für die wirtschaftliche Betätigung mit personenbezogenen Daten einfügt.</p>