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Der grundrechtliche Rahmen für Anti-Terror-Operationen in Europa

Der grundrechtliche Rahmen für Anti-Terror-Operationen in Europa

Verbote und Verpflichtungen für staatliche Sicherheitskräfte nach der Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Leben

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Das Fallrecht des EGMR zum Grundrecht auf Leben hat sich mit der Beurteilung einer Anti-Terror-Operation auf Gibraltar zu entwickeln begonnen. Ein jüngeres Urteil betrifft die Geiselbefreiung in Beslan. Aus der Rechtsprechung folgen sowohl Verbote als auch Verpflichtungen für die Sicherheitskräfte. Bei der Abwehr terroristischer Gefährdungen kann ein Dilemma zwischen der Pflicht zur Rettung von Opfern und dem Verbot der Tötung von Tätern bestehen. Das vorliegende Werk setzt sich vertieft mit den drei Teilgehalten von Art. 2 EMRK auseinander: Der positiven, der negativen und der prozeduralen Verpflichtung. Gestützt darauf werden die Rechtsgrundlagen für polizeiliche Operationen und für den Einsatz von potenziell tödlichen Zwangsmitteln untersucht. Mit der Unterscheidung zwischen einer prä-operationellen, einer operationellen und einer post-operationellen Phase können bestehende Verpflichtungen der Staaten eingeordnet werden. Staatliche Verpflichtungen bestehen sowohl bereits weit vorgelagert als auch im Nachgang zu eigentlichen Operationen. Die Rechtsprechung zum Einsatz potenziell tödlicher Gewalt bildet heute einen engmaschigen, praxisrelevanten Standard für die Europaratsstaaten. Das vorliegende Werk soll zu weiteren juristischen Beiträgen und Diskussionen anregen.

Informations bibliographiques

août 2021, 600 pages, Allemand
Edition Weblaw
978-3-03916-278-9

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