Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,6, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der im Allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Lage der letzten Jahre konnten viele Unternehmen keine Gewinne erzielen. Dadurch häuften sie immense Verlustvorträge an. Schätzungen des Bundesministerium der Finanzen sprechen zum 31.12.2004 von über 500 Mrd. Euro. Da diese Daten die neueren Entwicklungen noch nicht beinhalten kann man davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl um einiges höher ist. Aus diesem Grund ist es für Unternehmen entscheidungsrelevant, wie vorhandene Verlustvorträge in künftigen Perioden genutzt werden können. Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung hoher Steuerausfälle durch den Abzug vorhandener Verluste sowohl für die Ertragssteuern als auch für die Gewerbesteuer eine Verlustabzugsbeschränkung, die sog. Mindestbesteuerung eingeführt. Die Gewerbesteuer ist ein Gebiet, das im Steuerrecht bei Gestaltungen oder Planungen gerne übersehen wird. Doch auch hierbei können die Auswirkungen enorm sein, insbesondere bei Kapitalgesellschaften, da hier keine Anrechnung möglich ist. Die Verlustverrechnung der Gewerbesteuer ist im § 10a GewStG geregelt. Es gilt also die Auswirkungen etwaiger Unternehmensentscheidungen auf die vorhandenen oder zukünftigen Verlustvorträge zu untersuchen.