Mirjam Lubrich untersucht die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Gesamtschuldnerrückgriffs im Rahmen der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO). Im Mittelpunkt steht die Frage nach der internationalen Zuständigkeit für eine Rückgriffsklage eines Gesamtschuldners gegen einen anderen Gesamtschuldner. Das materielle Recht sieht hierfür verschiedene Rückgriffsmöglichkeiten (originärer Ausgleichsanspruch und Rückgriff aus übergeleitetem Recht) vor. Anders als im europäischen Kollisionsrecht der Rom I- und Rom II-VO existiert eine besondere Zuständigkeitsnorm für den Gesamtschuldnerrückgriff indes nicht. Anhand der zuständigkeitsrechtlichen Wertungen und unter Einbeziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse entwickelt Mirjam Lubrich ein einheitliches Zuständigkeitskonzept, das nicht zu Differenzierungen bei der Qualifikation des jeweils geltend gemachten Rückgriffsanspruchs zwingt.<br /><br />Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Madrid; Stipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung; 2012 Erste Juristische Staatsprüfung; 2012-17 wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universtität Tübingen; 2017 Promotion; 2017 Zweite Juristische Staatsprüfung.