Der Emergency Arbitrator gewinnt in der internationalen Schiedspraxis zunehmend an Bedeutung. Ein Emergency Arbitrator (Eilschiedsrichter) wird auf Antrag einer Schiedspartei innerhalb kurzer Zeit von einer Schiedsorganisation eingesetzt, um Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zu erlassen. Jakob Horn erörtert umfassend, inwiefern der Emergency Arbitrator in ein Schiedsverfahren nach deutschem Schiedsrecht rechtlich integriert wird. Grundlage der Analyse sind die Schiedsordnungen der weltweit sieben größten Schiedsorganisationen, u.a. der ICC, des LCIA und der SIAC. Dabei stellt der Autor fest, dass der Emergency Arbitrator Teil eines einheitlichen Schiedsverfahrens ist und seine Anordnungen sowohl in Deutschland als auch nach der New York Convention vollstreckt werden können. Abschließend unterbreitet er einen Vorschlag, wie die deutsche Rechtslage im Zuge einer ZPO-Reform verbessert werden kann.<br /><br />Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Jena; 2018 Promotion; derzeit LL.M.-Studium, Harvard Law School, Cambridge, MA, USA.