Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Der Begehungszusammenhang der Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Der Begehungszusammenhang der Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist kein Merkmal des Unrechtstatbestandes, sondern eine Verfahrensvoraussetzung in der Form eines zuständigkeitsbegründenden Merkmals. Folgenreich ist die mit dieser Einordnung gewonnene Einsicht der Unterscheidbarkeit von Tat- und Gesamtunrecht der Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor allem deshalb, weil sie den Aufbau einer differenzierten Dogmatik der einzelnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlaubt, die bislang regelmäßig durch eine Konfundierung der jeweils einzelnen Tathandlung mit Aspekten des Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung verhindert worden ist.

mai 2009, env. 176 pages, Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Bd. 115, Allemand
Lang, Peter GmbH
978-3-631-59234-2

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