Die moderne Medizin eröffnet fortwährend neue Möglichkeiten der technischen Lebenserhaltung. Um lebensnotwendige Körperfunktionen aufrecht zu erhalten, können auch vollständig körperinterne Geräte wie Herzschrittmacher und ICD zum Einsatz kommen. Doch steht es Patienten frei, solche lebenserhaltenden Implantate an ihrem Lebensende deaktivieren zu lassen? Handelt es sich bei einer dem Patientenwillen entsprechenden Deaktivierung mit tödlicher Folge um eine zulässige Umsetzung von Patientenautonomie oder um eine strafbare Tötung auf Verlangen? Auf Basis einer kritischen Auseinandersetzung mit der BGH-Rechtsprechung zum Behandlungsabbruch untersucht Jil Schneider die strafrechtlichen Grenzen der Deaktivierung von Implantaten am Beispiel von Herzschrittmacher und ICD unter Einbeziehung des medizinethischen Diskurses und erwägt zukünftige Rechtsgestaltungsoptionen.<br /><br />Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück; 2016 Erstes Staatsexamen; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg; 2018 Zweites Staatsexamen; Syndikusrechtsanwältin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf; 2023 Promotion an der Bucerius Law School und LL.M. an der Universität Münster (Masterstudiengang Medizinrecht).