Das Merkmal 'personenbezogene Daten' stellt europaweit eines der wichtigsten Eingangstore für den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts dar. Zugleich ist die Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen des Personenbezugs stark umstritten. Nach wie vor besteht ein hoher Entwicklungs- und Konkretisierungsbedarf. Aufbauend auf einer breiten Diskussion der bisherigen Ansätze gibt Martin Sebastian Haase neue Impulse für die Auslegung und Umschreibung des sachlichen Anwendungsbereiches des Datenschutzrechts. Er behandelt unter anderem typische Individualisierungsmerkmale der natürlichen Person, die Beurteilung von aggregierten und anonymisierten Daten, die Abgrenzung von personenbezogenen Daten zu reinen Sachdaten, den Umgang mit spezifischen Informationskombinationen, die Zurechnung von Zusatzmitteln und Zusatzwissen im Rahmen der Bestimmbarkeit einer natürlichen Person und die Einordnung technischer Repräsentanten (z.B. IP-Adresse). Durch die Einbeziehung gesellschaftlicher und technischer Aspekte entwirft der Autor eine geeignete Grundlage für einen interdisziplinären Diskurs.<br /><br />Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Europäischen Rechtspraxis an der Leibniz Universität Hannover, der Europäischen Rechtspraxis an der Université de Cergy-Pontoise, des Informations- und Technologierechts an der Leibniz Universität Hannover und der Universität Oslo; Promotionsstudent an der Leibniz Universität Hannover; Rechtsreferendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin; seit 2014 als Rechtsanwalt tätig und Hochschuldozent am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Unternehmens- & Technikrecht der TU Berlin.