In den letzten Jahren konnte man in der Rechtswissenschaft eine angeregte Debatte um das »Dateneigentum« verfolgen. Diese Arbeit liefert hierzu einen Beitrag, indem sie bis ins Detail durchspielt, wie sich ein eigentumsähnliches Datenverfügungsrecht in die Zivilrechtsordnung einfügen würde. Der Autor greift dabei die These auf, dass aus dem Strafrecht die Existenz eines Datenverfügungsrechtes folgt und dass dieses im Zivilrecht eine Geltung als subjektives Vermögensrecht entfaltet. Diesen Gedanken spiegelt er an der titelgebenden Frage. Ob an einem Gegenstand eine insolvenzfeste Sicherheit bestellt werden kann, zeigt wie ihn das Zivilrecht sieht und behandelt. Der Arbeit liegt als Prämisse zugrunde, dass das bürgerliche Recht dank seiner abstrakten Grundstrukturen auch für Fragen des Digitalzeitalters adäquate Lösungen bietet, und versteht sich als Plädoyer gegen die rechtspolitische Forderung eines umfassenden »Digital-Updates« für das Zivilrecht.