Richterinnen und Richter können seit Dezember 1970 abweichende Meinungen zu Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abgeben. Nach einer sehr langen, bis in das Jahr 1877 zurückreichenden, politischen und akademischen Diskussion um die Einführung dieses Instruments, ist das Sondervotum nunmehr seit über 50 Jahren etabliert. Matthias K. Klatt bietet eine empirische Analyse der Praxis des Gerichts an und bestimmt die Funktionen des Sondervotums.<br /><br />Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i. Br.; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg; 2021 Promotion; Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht.