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Das Schutzschirmverfahren nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

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In der aktuellen Auflage der Insolvenzordnung (InsO), welche zum 01.01.1999 in Kraft getreten ist, ist durch § 1 InsO das oberste Verfahrensziel, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Mit der Neueinführung dieser InsO wird jedoch auch erkennbar, dass der Gesetzgeber nun auch die Sanierung notleidender Unternehmen vorsieht, anstatt diese zu liquidieren. Es sollte ein Grundstein für den Erhalt der Unternehmen gelegt werden, damit sie wieder wettbewerbsfähig werden bzw. es weiterhin bleiben. Als Vorbild galt das erfolgsversprechende amerikanische Insolvenzrecht nach Chapter 11, da die dortigen Sanierungen sehr erfolgreich verlaufen und eine zweite Chance für ein Unternehmen als ein gängiges Verfahren angesehen wird. Allerdings konnte dieser Erfolg nach Deutschland nicht übertragen werden, sodass wieder ein Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers geboten war. Es folgte die Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und mit ihr neue Instrumente, die mit ihrer Umsetzung in der Praxis zu einer neuen Insolvenzkultur in Deutschland führen sollten.

Informations bibliographiques

octobre 2015, 63 Pages, Allemand
BACHELOR + MASTER PUBLISHING
9783958208858

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