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Das „Schutzschirmverfahren“ nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG): Ein Vergleich zu den Regelungen von Chapter 11 of Title 11 of the United States

Das „Schutzschirmverfahren“ nach dem Gesetz zur weiteren ...

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Im Marz 2012 wurde das deutsche Insolvenzrecht erheblich geandert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde das sog. Schutzschirmverfahren geschaffen, welches sich das in den USA gangige Chapter-11-Verfahren zum Vorbild nimmt. Nach gesetzgeberischem Zweck handelt es sich bei dem Verfahren um eine Art Eigenverwaltung zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens. Kernidee ist es, uberlebensfahigen Unternehmen eine echte Sanierungschance zu ermoglichen. Droht die Zahlungsunfahigkeit oder ist der Schuldner uberschuldet, so hat das Insolvenzgericht auf Antrag durch Beschluss eine Frist von bis zu drei Monaten einzuraumen, in welcher der Schuldner mit Hilfe eines Sachverwalters ein Sanierungskonzept ausarbeitet, welches anschlieend durch einen Insolvenzplan umgesetzt werden soll. Im Rahmen dieser Arbeit wird das neue Schutzschirmverfahren innerhalb eines Rechtsvergleichs mit dem US- amerikanischen Chapter-11-Verfahren unter Einschub praktischer Fallbeispiele aus der amerikanischen Wirtschaft dargestellt, wobei auch eine kritische Bewertung der beiden Verfahren nicht auer Acht bleibt.

Informations bibliographiques

Allemand
DIPLOMICA
9783842848399

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