Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Reaktion auf die Finanzkrise beschloss die Bundesregierung am 25.08.2010 den Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfristen der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz), welcher am 01.10.2010 zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag stand und an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Intention des Gesetzgebers hierfür waren die negativen Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise, die die Unzulänglichkeiten der geltenden insolvenzrechtlichen Regelungen transparent gemacht hätten. Denn zur Sanierung oder Abwicklung von Banken in wirtschaftlichen Notsituationen fehlt es an qualifizierten insolvenz- und bankenaufsichtsrechtlichen Instrumenten. Der Entwurf implementiert neben einem Sanierungs- und Reorganisationsverfahren für Kreditinstitute aufsichtsrechtliche Instrumente zum frühzeitigen Eingreifen und zur Krisenbewältigung. Außerdem werden die bestehenden Instrumente ausgeweitet, die Verjäh- rungsfristen der aktienrechtlichen Organhaftung verlängert und der Aufgabenbereich der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung erweitert. Supplementär dazu soll ein Restrukturierungsfonds als Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei Banken errichtet werden. Im ersten Teil der Arbeit wird zunächst der Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute vorgestellt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der Erörterung der Frage, ob es sich bei dem Restrukturierungsfondsgesetz um eine sinnige Gesetzesregelung für die Finanzbranche oder stattdessen um populistischen Aktionismus handelt. Zu diesem Zweck werden etwaige Unzulänglichkeiten bzw. Streitfragen des neuen Rechts geprüft. Abschließend wird ein Fazit aus den gewonnenen Erkenntnissen gezogen.