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Das Recht auf Kurzberichterstattung

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13, Universität Regensburg (Lehrstuhl für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar Grundfragen des Medienrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits lange vor der Fußballweltmeisterschaft 2002 wurde sowohl inden Medien als auch in vielen Teilen der Bevölkerung immer und immerwieder darüber diskutiert ob es sein könne, dass die Spiele der Weltmeisterschaftnur noch im sog. Pay-TV zu sehen sein sollen und nichtmehr für alle Haushalte frei empfangbar sind. Die Befürchtung zu diesemZeitpunkt, dass sich die Gesellschaft zu einer Zweiklassengesellschaftentwickeln könnte war groß. Die Folge wäre gewesen, dass nur nochHaushalte mit dem nötigen hohen Einkommen in der Lage gewesen wärenan solchen sportlichen Großereignissen teilzuhaben, während weiteTeile der Bevölkerung davon ausgegrenzt worden wäre. Ein weitererAnlass für die Diskussion über das Recht auf Kurzberichterstattung warendie Pläne von SAT.1 die Sendezeit der Fußballshow „ran“ auf 20.15Uhr zu verlegen und eine vorherige Berichterstattung auch in Ausschnitten,also Kurzberichten, zu unterbinden. Dies hätte zur Folge gehabt, dassdie ARD in ihrer Nachrichtensendung „tagesschau“ keine Berichte mehrvon den Spielen der Fußball-Bundesliga zeigen dürften. Wie wir inzwischenwissen, sind beide Vorhaben letztlich gescheitert. Dennoch istdurch diese Diskussionen vor allem das Recht auf Kurzberichterstattungimmer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.Im Folgenden wird es darum gehen, wie diese Entwicklung aus verfassungsrechtlicherSicht zu beurteilen ist. Dabei wird auch auf die Regelungendes Rundfunkstaatsvertrages, der Grundlage für ein duales Rundfunksystemin der Bundesrepublik Deutschland ist, einzugehen sein. DualesRundfunksystem bedeutet, dass öffentlich-rechtlicher und privaterRundfunk nebeneinander existieren. Ebenso interessant für diese Problematikist die Entscheidung des BVerfG vom 17. Februar 19981. In dereben genannten Entscheidung geht es vor allem um das Recht derKurzberichterstattung.11 BVerfG, Urteil v. 17.02.1998, E 97, 228.

Informations bibliographiques

septembre 2003, 34 Pages, Allemand
GRIN VERLAG
9783638219365

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