Das Recht auf Anhörung ist eines der wichtigen Verfahrensrechte nicht nur im nationalen, sondern auch im europäischen Verwaltungsverfahren. Sabrina Nöhmer untersucht das Recht auf rechtliches Gehör gegenüber den Unionsorganen, gegenüber den Mitgliedstaaten im indirekten Vollzug sowie in gestuften Verwaltungsverfahren. Durch die Analyse der Vorgaben der Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention, allgemeiner Rechtsgrundsätze sowie einer rechtsvergleichenden Analyse der gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten und zahlreicher Referenzgebiete wie des Beihilfen-, Kartell- und Fusionskontrollverfahrens wird untersucht, inwiefern sich Vorgaben für ein einheitliches Anhörungsrecht im europäischen Verwaltungsverfahren entwickeln lassen. Sabrina Nöhmer schließt mit einer Entwicklung von Reformperspektiven hinsichtlich punktueller und struktureller Modifikationen des nationalen Verwaltungsverfahrensrechts sowie eines Europäischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.<br /><br />Geboren 1984, Studium der Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth; 2011 Masterstudium an der University of Glasgow (LL.M.); 2012 Promotion; seit 2011 Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin.