Das Nichtrechtsgeschaft"e; stellt sich als eine der faszinierendsten und kontroversesten Rechtsfiguren des Zivilrechts in Europa dar. Erfunden von dem deutschen Karl Salomo Zachariae von Lingenthal in seinem Handbuch zum franzosischen Zivilrecht, wurde sie durch die Ubersetzung dieses Werkes unter dem Stichwort acte inexistant"e; in Frankreich ubernommen. Der Einfluss Frankreichs bewirkte seinerseits die Verbreitung dieser Lehre auf ganz Europa (mit Ausnahme von Grobritannien) und selbst Lateinamerika. Man spricht dabei von negozio giuridico inesistente"e; (Italienisch), negocio juridico inexistente"e; (Spanisch) und negocio juridico inexistente"e; (Portugiesisch). Die Gemeinsamkeit in allen Rechtsordnungen ist jedoch, dass sich das Schrifttum nach wie vor streitet, ob die Rechtsfigur Nichtrechtsgeschaft"e; notwendig ist. Ein ruckwirkender Blick auf das deutsche Zivilrecht zeigt, dass der Begriff Nichtrechtsgeschaft"e; fast nirgendwo zu finden ist. Die vorliegende Untersuchung strebt nach einer Erklarung dieses unangenehmen Schweigens des deutschen Zivilrechts.