Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Das Landesverfassungsrecht des Fürstentums und Freistaats Waldeck-Pyrmont (1852–1928)

Über eine konstitutionell-monarchische Verfassungsurkunde preußischen Einflusses und ihr Fortleben unter dem Kodifizierungszwang der Weimarer Republik

Im Jahr 1920 lebten ca. 0,1 % der Einwohner des Deutschen Reiches in Waldeck-Pyrmont. Die Kleinstaatlichkeit produzierte eine Vielzahl von interessanten Besonderheiten: In finanzieller Not schloss Waldeck-Pyrmont im Jahr 1867 ein Verwaltungsabkommen mit Preußen, wonach nominell der preußische König die Regierungsgeschäfte des Kleinstaates führte. Das Abkommen überlagerte dabei die Verfassung von 1852. Auch in der Weimarer Republik bildeten die genannten Gesetze mit kleinen Anpassungen das Staatsrecht. Ein demokratischer Verfassungsentwurf scheiterte - das Provisorium wurde zur Dauerlösung. Entlang dieser Rechtsquellen versucht die Arbeit in drei in sich geschlossenen Sinneinheiten (1852 bis 1867, 1867 bis 1918, ab 1918) dem Leser das Staatsrecht des deutschen Kleinstaates greifbar zu machen.

février 2023, env. 602 pages, Schriften zum Landesverfassungsrecht, Bd. 09, Allemand
Nomos
978-3-7560-0021-0

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