<p>Unter dem Begriff des Gesamttatelements nimmt diese Arbeit eine erstmalige rechtsdogmatische Erfassung der tatbestandlichen Kollektivität in Völkerstraftaten vor. Dieses Gesamttatelement ist Alleinstellungsmerkmal der Völkerrechtsverbrechen gegenüber Straftaten nach nationalem Recht. Die rechtsdogmatische Analyse der Arbeit nimmt neben der für die Einordnung in der Straftatsystematik maßgebende Unrechtsrelevanz auch die Erfassung eines legitimen Zurechnungsmechanismus zwischen kollektivem Geschehen und strafrechtlicher Schuld des Individuums in den Blick. Die Ergebnisse der rechtsdogmatischen Analyse werden sodann an Instituten des „allgemeinen“ Teils des IStGH-Status der Überprüfung unterzogen.</p>