Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: Sehr gut (16,5/20 Pkt.), Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Mainzer Medieninstitut), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema steht im Schnittpunkt mediengeschichtlicher, -politischer und -rechtlicher Fragestellungen. Zunächst werden die ideologischen und rechtlichen Grundlagen der staatlichen Kommunikation durch das Fernsehen der DDR dargestellt. Die Verfassung der DDR, die einfachen Gesetze wie etwa das StGB (DDR) und untergesetzliche Rechtsnormen bestimmten den Handlungsrahmen. Von faktisch wesentlich größerer Bedeutung war die konkretisierende Ausgestaltung des durch die marxistisch-leninistisch geprägte Staatsideologie determinierten Programmauftrags des Fernsehens durch die Politik der SED, insbesondere durch Parteitagsbeschlüsse und Entscheidungen des ZK. Dabei hat eine Abkehr weg von der offensichtlichen Indoktrination hin zu einer Ideologisierung des Massenpublikums durch Elemente der Unterhaltung stattgefunden. Dieser Weg lässt sich exemplarisch anhand der Fernseh-Krimireihe „Polizeiruf 110“ nachzeichnen. Zu betrachten sind hier Programminhalte, -auftrag und -ästhetik. Paradigmatisch lassen dabei sich die Charakteristika des DDR-Mediensystems, nämlich Planung, Lenkung und Kontrolle der Medien durch den Staats- und Parteiapparat, nachweisen. Die Funktion der Massenmedien in der DDR wurde von den Akteuren des Systems als Herrschaftsmittel gesehen: „Die sozialistischen Massenmedien leisten als Führungs- und Kampfinstrumente der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates ihren Beitrag zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit mittels spezifischer journalistischer bzw. künstlerischer Mittel.“ Von Interesse ist in diesem Zusammenhang die Überlegung, ob die große Popularität der Sendereihe nicht auch mit einer eine „Ersatzöffentlichkeit“ schaffenden, politisch unterdrückte gesellschaftliche Probleme diskutierenden Ventilwirkung in der publizistischen Enge der DDR-Gesellschaft zu erklären sein kann. Möglicherweise eröffnete der Fernseh-Krimi eine Nische in der streng SED-reglementierten Medienlandschaft der DDR. Der Verfasser hat sich mit seiner Arbeit sein Ziel erreicht, die publizistischen Wirkungsabsichten sowie das Gelingen bzw. Misslingen der staatskommunikativen Instrumentalisierung des Mediums Fernsehen im Kontext der allgemein-politischen und gesellschaftlichen Entwicklungslinien der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu hinterfragen. Denn die medienhistorische Forschung soll sich nicht in der These vom DDR-Fernsehen als Machtinstrument der SED erschöpfen, sondern das Medium vielmehr in seiner Gesamtheit betrachten.