Ermittlungen disziplinarrechtlicher Art konnen jeden Beamten treffen - und das in mehrfacher Hinsicht. Einerseits kann der Beamte Betroffener eines Disziplinarverfahrens sein, andererseits kann er zum Ermittlungsfuhrer bestimmt werden; dass er schlielich als Vorgesetzter die Grundzuge des Disziplinarrechts kennen muss, ist selbstverstandlich. In dieser Abhandlung gibt der Autor am Beispiel des LDG NRW zunchst einen berblick und erlutert die rechtlichen Voraussetzungen fr die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Dann schildert er den weiteren Ablauf eines behrdlichen Disziplinarverfahrens unter Bercksichtigung der Ermittlungen, der Wahrheitspflicht und dem Verhltnis zum Strafverfahren. Anschlieend erlutert er die Beweiserhebung, Observation und Akteneinsicht. Schlussendlich stellt er den Abschluss der Ermittlungen dar und erlutert insbesondere die Disziplinarklage und die Begleitmanahmen im behrdlichen Disziplinarverfahren, wie z.B. die vorlufige Dienstenthebung und das Verbot, die Dienstgeschfte zu fhren. (Hinweis: Erstverffentlichung als Aufsatzserie in der Fachzeitschrift Polizei - Studium - Praxis.)